Die AHV-Zweigstelle ist das Bindeglied zum Sozialversicherungszentrum (SVZ) des Kantons Thurgau. Gerne geben wir telefonisch oder am Schalter Auskunft über Fragen rund um die Produkte des Sozialversicherungszentrums und führen die entsprechenden Anmeldeverfahren durch.

AHV-Versicherungsausweis
Wer AHV/IV/EO-Beiträge bezahlt oder solche bezieht, erhält einen Versicherungsausweis.
Wenn der AHV-Ausweis verloren ging, bestellen Sie über Ihren Arbeitgeber oder die AHV-Gemeindezweigstelle einen neuen.

Auftragserteilung Kontenzusammenruf
Möchten Sie wissen, ob Sie eine Beitragslücke haben? Sind Sie sich nicht sicher, ob ein Arbeitgeber AHV-Beiträge abliefert oder nicht? Sie können das Amt für AHV und IV beauftragen, Ihr individuelles Konto zu überprüfen.

Selbständigerwerbende
Die AHV/IV/EO-Beiträge müssen selber bezahlt werden. Der Beitrag wird durch einen bestimmten Prozentsatz von Ihrem jährlichen Erwerbseinkommen berechnet. Damit diese Berechnung durchgeführt werden kann, ist eine Erfassung notwendig. Die Erfassung wird auf Grund eines von Ihnen ausgefüllten Fragebogens vorgenommen.

Nichterwerbstätige
Sind Sie vorzeitig pensioniert, teilzeitbeschäftigt, IV-Rentner/in, Student/in, Weltreisende/r, ausgesteuerte/r Arbeitslose, geschieden, verwitwet oder ist Ihr Ehepartner pensioniert? Diese genannten Lebenssituationen sind typische Beispiele für Nichterwerbstätige. Es besteht nur ein geringes oder gar kein Einkommen und es erfolgen daher ungenügende AHV/IV/EO-Beiträge. Aus diesem Grund wird eine Erfassung als Nichterwerbstätige/r notwendig. Der nichterwerbstätige Ehepartner ist von der Beitragspflicht befreit, wenn der andere Ehepartner im Sinne des AHV-Gesetzes als erwerbstätig gilt und den doppelten Mindestbeitrag abrechnet. Der Beitrag für Nichterwerbstätige basiert auf dem aktuellen Renteneinkommen und dem Vermögen des Beitragsjahres.

AHV-Rente
Wer mehr als ein volles Jahr Beiträge bezahlt hat, hat Anrecht auf eine Altersrente. Damit Sie diese Altersrente erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch geltend machen, in dem Sie sich anmelden. Damit Sie die Rente pünktlich zu Ihrer Pensionierung erhalten, sollten Sie sich etwa 3 bis 4 Monate vorher anmelden.

Prognostische Rentenberechnung
Möchten Sie gerne wissen wie hoch Ihre AHV-Rente sein wird, wenn Sie sich früh- oder ordentlich pensionieren lassen?

Ergänzungsleistung
Reicht Ihre AHV- oder IV-Rente nicht aus um die minimalen Lebenskosten zu decken? Dann haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistung. Diese decken die Differenz zwischen Ihren Einnahmen und Ausgaben. Krankheits- und Behinderungskosten werden ebenfalls vergütet.

Kinder- und Ausbildungszulagen
Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen haben Sie bis zum 18. Geburtstag oder bis zum Abschluss der Ausbildung (höchstens bis zum 25. Geburtstag).


Alle Formular sind erhältlich unter: http://www.ausgleichskasse.ch/
oder bei ihrer AHV-Zweigstelle.

Kontakt

AHV-Gemeindezweigstelle
Arbonerstrasse 8
8599 Salmsach
Tel. 058 346 04 42
giusi.pallotta@salmsach.ch

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