Die KESB stellen sowohl den Schutz von Erwachsenen sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen, weil sie beispielsweise geistig oder psychisch beeinträchtigt sind, als auch das Wohl von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich nicht um sie kümmern können. Erfährt die KESB durch die betreffende Person selbst oder durch Dritte von einer Gefährdungssituation, ist es ihre Aufgabe zu klären, ob und welche Unterstützung erforderlich ist. Dabei darf die Freiheit des Einzelnen nur so weit eingeschränkt werden, wie dies zu seinem Schutz und zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendig ist.

Kontakt

Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Schlossgasse 4
9320 Arbon
Tel. 058 345 72 80
info.kea@tg.ch

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