Verlieren Sie Ihren Pass oder wird er Ihnen gestohlen, so müssen Sie dies unverzüglich einer Schweizer Polizeidienststelle anzeigen. Dort erhalten Sie eine Verlustanzeige mit der Sie einen neuen Pass beantragen können.

Taucht ein gestohlen oder verloren gemeldeter Pass wieder auf, so müssen Sie ihn annulieren lassen und dürfen ihn nicht wieder verwenden, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist.

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