Stille Wahl Urnenoffiziant
Ersatzwahl Urnenoffiziant/in für den Rest der Legislatur bis am 31. Mai 2027
Innert der angesetzten Frist (bis 24. März 2025) ist der Gemeindekanzlei ein Wahlvorschlag für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros eingegangen.
Stille Wahl zustande gekommen: Wahlbüro
Gemäss Gemeindeordnung, Art. 91 kann der/die Urnenoffiziant/in in Stiller Wahl bestätigt werden. Da nicht mehr oder weniger Wahlvorschläge eingegangen sind, als Mitglieder zu wählen sind, ist Roland Bont bis Ende der Legislatur am 31. Mai 2027 gewählt.
Herzliche Gratulation!
Rechtsmittel:
Rekurse wegen Verletzung des Wahlrechts einschliesslich Rechtsverletzungen bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind spätestens am dritten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse der Wahl eingeschrieben beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft, 8510 Frauenfeld, einzureichen. Unabhängig von dieser Frist sind vermutete Rechtsverletzungen unverzüglich nach deren Kenntnis zu rügen.