Was ist nach einem Todesfall zu tun?
Der Tod eines nahestehenden Menschen ist für die Hinterbliebenen eine schmerzvolle Erfahrung. Gleichzeitig werden die Angehörigen mit meist ungewohnten Aufgaben konfrontiert. Die folgenden Zeilen sollen Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, was nach einem Todesfall zu tun ist. Gerne steht Ihnen auch das Bestattungsamt unterstützend und beratend zur Seite.
Tod zuhause
- Hausarzt oder bei dessen Abwesenheit den Notfallarzt benachrichtigen (Auskunft über Anrufbeantworter Hausarzt oder Tel. 144)
- Bestattungsdienst benachrichtigen für die Einsargung und Überführung in die Aufbahrungshalle: Schreinerei Rüegge, Amriswilerstrasse 98, 8590 Romanshorn, Tel. 071 463 13 70
Tod durch Unfall, Suizid oder Verbrechen
- Polizei benachrichtigen (Tel. 117). Diese kontaktiert den zuständigen Amtsarzt.
Tod im Spital oder Heim
- Die Spital- bzw. Heimbehörden sind Ihnen behilflich und erledigen die meisten Formalitäten. Auch das Einsargen wird in der Regel direkt vom Spital oder Heim organisiert.
Wer ist primär zu benachrichtigen?
- Die nächsten Angehörigen
- Der Arbeitgeber oder der/die Geschäftspartner
- Das zuständige Bestattungsamt der Gemeinde (innerhalb von zwei Tagen)
Anmeldung des Todesfalls beim Bestattungsamt
- Der Hinschied eines Angehörigen ist innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsamt zu melden.
- Für das Bestattungsgespräch ist eine persönliche Vorsprache beim Bestattungsamt notwendig. Bitte rufen Sie vorgängig an, um einen Termin zu vereinbaren bzw. sich anzumelden. Dadurch ist garantiert, dass jemand vor Ort ist um den Todesfall zu bearbeiten.
- Das Gespräch mit dem Bestattungsamt kann durch Angehörige, Verwandte oder Bekannte der verstorbenen Person erfolgen.
Bei Todesfällen am Wochenende oder an Feiertagen können Sie die Schreinerei Rüegge, Amriswilerstrasse 98, 8590 Romanshorn, Tel. 071 463 13 70, kontaktieren.
Was ist zum Gespräch mit dem Bestattungsamt mitzubringen?
- Letztwillige Verfügung der verstorbenen Person, sofern vorhanden und nicht bereits bei der Gemeinde deponiert
Vor dem Gespräch mit dem Bestattungsamt machen Sie sich (unter Berücksichtigung der persönlichen Bestattungswünsche des Verstorbenen) bitte zu folgenden Fragen Gedanken:
- Gibt es eine Erdbestattung oder Kremation?
- Wann und wo soll die die Trauerfeier stattfinden?
- Wo soll die Beisetzung stattfinden?
- Welchen Grabtyp wünschen Sie?
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