Informationen

Datum
26. Februar 2023
Kontakt
Nicole Haltinner
Beschreibung

Am 26. Februar 2023 wird der zweite Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für je einen freien Sitz im Gemeinderat und in der GRPK durchgeführt. Dabei gilt das Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht:

§ 42 Zweiter Wahlgang
1 Der zweite Wahlgang ist frühestens drei Wochen nach dem ersten Wahlgang durchzuführen.
2 Für die Wahl wird ein leerer Wahlzettel ohne Namenliste verschickt.
3 Es können auch Personen gewählt werden, die im ersten Wahlgang nicht zur Wahl standen.
4 Massgebend ist das relative Mehr.