2. Wahlgang Gesamterneuerungswahlen
Informationen
- Datum
- 26. Februar 2023
- Kontakt
- Nicole Haltinner
- Beschreibung
Am 26. Februar 2023 wird der zweite Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für je einen freien Sitz im Gemeinderat und in der GRPK durchgeführt. Dabei gilt das Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht:
§ 42 Zweiter Wahlgang
1 Der zweite Wahlgang ist frühestens drei Wochen nach dem ersten Wahlgang durchzuführen.
2 Für die Wahl wird ein leerer Wahlzettel ohne Namenliste verschickt.
3 Es können auch Personen gewählt werden, die im ersten Wahlgang nicht zur Wahl standen.
4 Massgebend ist das relative Mehr.