Berufsbeistandschaft Oberthurgau (BBO)
Eine Beistandschaft dient dazu, das Wohl und den Schutz einer hilfsbedürftigen Person sicherzustellen. Sie soll aber das Selbstbestimmungsrecht einer Person nur soweit einschränken, als dies vom Schutzgedanken her wirklich erforderlich ist. Das ist ein Leitsatz des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, welches am 1.1.2013 in Kraft trat und das alte 100-jährige Vormundschaftsrecht ablöst.
Die BBO arbeitet ausschliesslich im Auftrage der KESB. Anträge auf Unterstützung müssen zwingend an diese Behörde gestellt werden.