21. September 2022

Gestützt auf die kantonale Gesetzgebung endet die Amtsdauer des Gemeindepräsidenten, der übrigen Mitglieder des Gemeinderates sowie des Schulkommissionspräsidiums mit den Schulkommissionsmitgliedern am 31. Mai 2023. Für die Erneuerungswahlen der Legislatur 2023 bis 2027 wurden folgende Termine festgelegt:

Frist für den Eingang der Namensliste                   3. Oktober 2022
1. Wahlgang                                                               27. November 2022
Allfälliger 2. Wahlgang                                              voraussichtlich 12. März 2023
Amtsantritt                                                                 1. Juni 2023

Gemäss Art. 8 der Gemeindeordnung wählen die Stimmberechtigten der Gemeinde Salmsach den Gemeindepräsidenten / die Gemeindepräsidentin und die übrigen 4 Mitglieder des Gemeinderates (wovon 1 Mitglied gleichzeitig als SchulkommissionspräsidentIn tätig ist) sowie das Schulkommissionspräsidium und die übrigen 4 Mitglieder der Schulkommission nach dem Majorzwahlverfahren. 

Die Amtsdauer der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission sowie des Wahlbüros läuft ebenfalls am 31. Mai 2023 ab. Gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung ist für die 4 Mitglieder der GRPK sowie die 6 Mitglieder des Wahlbüros eine Stille Wahl möglich. Gehen keine, weniger oder mehr Vorschläge ein, als Mandate zu besetzen sind, erfolgt die Wahl an der Urne am 27. November 2023. Die eingereichten Wahlvorschläge gelten in diesem Fall als Namensliste für die Majorzwahl an der Urne.

Gemäss § 28 des kantonalen Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht sind Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl bis spätestens am 55. Tag (3. Oktober 2022) vor dem Abstimmungstag einzureichen.

Die Vorgeschlagenen sind gemäss § 29 des vorerwähnten Gesetzes mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse zu bezeichnen. Der Vorschlag ist von mindestens zehn im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.

Leere Vorschlagslisten können nachstehend heruntergeladen oder am Schalter im Gemeindehaus abgeholt werden. Wahlvorschläge sind an die Gemeindekanzlei, Arbonerstrasse 8, 8599 Salmsach, einzureichen.

Zugehörige Objekte

Name
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Vorschlagsliste Gemeinderat Download 1 Vorschlagsliste Gemeinderat
Vorschlagsliste GRPK Download 2 Vorschlagsliste GRPK
Vorschlagsliste Schulkommission Download 3 Vorschlagsliste Schulkommission
Vorschlagsliste Schulpräsidium Download 4 Vorschlagsliste Schulpräsidium