Einführung Tempo-30-Zone (Einwendungsverfahren)
Der Gemeinderat möchte die Realisierung zweier Tempo-30-Zonen in Hungerbühl Süd (Richtung Bamis) und im Unterdorf (Kehlhof-, See- und Nebenstrassen) angehen. Mit der Einführung der Tempo 30-Zonen sollen die Lebens- und Aufenthaltsqualität erhöht und die Verkehrssicherheit insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden verbessert werden. Die Einführung der Tempo-30-Zonen wird schrittweise umgesetzt. Aktuell wird ein Einwendungsverfahren durchgeführt - siehe Dokument "Verkehrsanordnung" unten. Darauf folgt das Auflageverfahren (mit Rechtsmittelbelehrung und Einsprachemöglichkeit).
Zugehörige Objekte
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Verkehrsanordnung (PDF, 109.23 kB) | Download | 0 | Verkehrsanordnung |