Besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt. Auf der kantonalen Webseite finden Sie detailliertere Informationen. Ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen, können Sie unter folgendem Link prüfen.

Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren (siehe Gebührenreglement). Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:

  • Auszug aus dem schweizerischen Personenstandsregister (Infostar), der nicht älter als sechs Monate ist
  • Kopie des Ausländerausweises und des Passes oder Personalausweises (für alle im Gesuch einbezogenen Personen)
  • Wohnsitzbestätigung für die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen des ausserkantonalen Einwohneramtes, sofern kein Aufenthalt im Kanton Thurgau von insgesamt zehn Jahren vorliegt (für alle im Gesuch einbezogenen Personen)
  • Lebenslauf (auch für Ehegatte oder Partner-/in und die Kinder)
  • Arbeitsbestätigung oder Kopie des aktuellen Schulzeugnisses oder des Lehrvertrages der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers (auch für Ehegatte oder Partner-/in und die Kinder)
  • Nachweis der selbständigen Arbeitstätigkeit
  • Sprachnachweis (für alle im Gesuch einbezogenen Personen, sofern erforderlich)
  • Unterzeichnetes Formular der Erklärung betreffend Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (für alle im Gesuch einbezogenen Personen ab dem 16. Altersjahr)
  • Auszug aus dem Betreibungsregister (für alle im Gesuch einbezogenen Personen ab dem vollendeten 16. Altersjahr)
  • Bescheinigung der Steuerbehörde über die aktuellen Steuerfaktoren (bei minderjährigen Kindern Auszug der Eltern)
  • Bescheinigung der Sozialbehörde über den allfälligen Bezug von Sozialhilfe in den vergangenen fünf Jahren

Ausserdem benötigen ausländische Staatsangehörige für die Einbürgerung in Salmsach das Attest "Grundwissen über die Schweiz". Weitere Informationen dazu finden Sie unter Die Schweiz kennen und verstehen – Attest Grundwissen (gbw.ch). Vom Attest befreit ist man, wenn mindestens 5 Jahre der obligatorischen Schulzeit zusammenhängend in der Schweiz absolviert wurden.

Preis

nach Gebühren-Reglement für Dienstleistungen

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