Die Ortsplanungsrevision und damit das neue Baureglement wurden per 17. Juli 2023 in Kraft gesetzt. Folgenden Ausnahmen, Aufträgen und Hinweisvermerke werden nachträglich umgesetzt:

  1. Sämtliche Grundnutzungszonen, soweit sie innerhalb des Hochwasserprofils (Bodensee) nach § 2 des Wassernutzungsgesetzes (WNG; RB 728) liegen, werden nicht genehmigt. Von der Nichtgenehmigung betroffen sind folgende Parzellen bzw. Nutzungszonen: Parzelle Nr. 554 (Zone für öffentliche Anlagen und die Sport- und Freizeitzone) und Parzellen Nrn. 305, 313 und 682 (Landschafts- und Naturschutzzonen). Die Gemeinde Salmsach wird beauftragt, sämtliche Zonenflächen entlang des Bodensees (Übersee) an das Hochwasserprofil (Uferlinie) anzupassen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass keine Grundnutzungszonen ins Hochwasserprofil (Uferlinie) hineinragen. Die erforderlichen Anpassungen sind bis zum 30. Juni 2024 vorzunehmen und mit dem Amt für Umwelt, dem Forstamt und dem Amt für Raumentwicklung (Abt. Natur und Landschaft) abzusprechen.
  2. Auf den Parzellen Nrn. 305-307, 309, 311, 313,554 und 682 sind einzelne Teilflächen fälschlicherweise dem "Gewässer" zugewiesen. Die Gemeinde Salmsach wird beauftragt, die "Falschzuweisungen" zu korrigieren bzw. die betroffenen Flächen einer sachgerechten Grundnutzungszone zuzuordnen. Die erforderlichen Anpassungen sind bis zum 30. Juni 2024 vorzunehmen und vorgängig mit dem Amt für Umwelt, dem Forstamt und dem Amt für Raumentwicklung (Abt. Natur und Landschaft) abzusprechen.
  3. Das Genehmigungsverfahren für die Umzonung im Süden von Hungerbühl (Planänderung Nr. 13) von der Dorfzone Hungerbühl DH in die Wohn- und Arbeitszone WA2 wird sistiert. Gleichzeitig wird die Gemeinde Salmsach beauftragt, die betroffenen Parzellen bis zum 30. Juni 2024 mit einer Ortsbildschutzzone zu überlagern. Im Ortsteil "Hungerbühl" (südlicher Bereich) wird im Zonenplan die Wohn- und Arbeitszone WA 2 mit einem Sistierungsvermerk versehen.
  4. Die Genehmigung der Weilerzonen steht unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Salmsach gestützt auf Planungsauftrag 1.9 A KRP die Kleinsiedlungen Fehlwies (K267) und Ober-Buhreute (K269) bis zum 1 September 2027 den in Anhang A8 KRP aufgeführten Zonentypen zuweist und das Baureglement entsprechend anpasst. Die Kleinsiedlungen Fehlwies (K267) und Ober-Buhreute werden mit Hinweisvermerken versehen.

Informationen

Datum
17. Juli 2017

Dokumente

Name
Baureglement (PDF, 253.25 kB) Download 0 Baureglement
Baureglement Anhang (PDF, 2.13 MB) Download 1 Baureglement Anhang
bewilligungsfreie Bauten (PDF, 1.18 MB) Download 2 bewilligungsfreie Bauten
Zonenplan (PDF, 2.39 MB) Download 3 Zonenplan

Zugehörige Objekte

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